Meine Gedanken zur Kastration

Viele Fragen mich was ich über Kastration denke. 

Das Kastration laut Tierschutzgesetz sogar verboten ist wissen viele nicht :( 

Es wundert mich immer wieder das wir Züchter durchaus Rüden UND Hündinnen zusammen halten können ohne Probleme .

Aber einzelne meiner Babys einfach kastriert werden :( Und dazu noch VIEL ZU FRÜH!!!!

Eine Kastration ist nicht ausschlaggebend für das Verhalten eines Hundes und schlägt oft ins schlimmere übel um.

Auch ein fehlender Hoden ist keine medizinische Indikation für eine Kastration, dies kann durchaus nach dem dritten Lebensjahr durchgeführt werden wenn überhaupt.

 

Daher habe ich einen Auszug aus dem Tierschutzgesetz unten angehängt .

Ihr könnt euren Hund natürlich jederzeit kastrieren ABER geschieht dies OHNE medizinische Indikation und OHNE mein Wissen hafte ich NICHT dafür, besonders im Fall von Folgeschäden.

Falls dazu Fragen sind ruft mich jederzeit gerne an :) 

 

Kastration von Hund und Katze - Kastration aus rechtlicher Sicht: Über das Thema Kastration bei Hunden und Katzen gibt es zahlreiche kritische Standpunkte aus medizinischer, verhaltensbiologischer aber auch aus tierrechtlicher Sicht. Justitias Blick ist beim Thema Kastration von Haustieren noch sehr verschwommen. Trotzdem werden in Deutschland jeden Tag Hunde und Katzen auf selbstverständlichste Art und Weise kastriert.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kastration und einer Sterilisation?

Was ist eine Kastration?
Eine Kastration ist das Entfernen der Keimdrüsen (Eierstöcke oder Hoden) aus dem Körper.

Was ist eine Sterilisation?
Eine Sterilisation ist die Unterbrechung des Samen- oder Eileiters ohne Entfernung der Keimdrüsen. Der Patient ist also nach einer Sterilisation zwar fortpflanzungsunfähig, bleibt aber ansonsten in jeder Hinsicht weiblich bzw. männlich, weil die hormonproduzierenden Keimdrüsen nach wie vor ihrer so wichtigen Tätigkeit nachgehen


Das Tierschutzgesetz und die Kastration von Hunden und Katzen

Insoweit hat auch das Tierschutzgesetz (TierSchG) eine bedeutende Aufwertung erhalten.

Nach § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss es nach § 2 TierSchG tiergerecht ernähren, unterbringen und pflegen. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände geahndet werden (§ 17 und 18 TierSchG).

§ 6 TierSchG

Nach Absatz 1 dieser Vorschrift ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen eines Wirbeltieres verboten. Jedoch gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a) bzw. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (§ 6 Abs. 1 Nr.5).


Kastrationen gelten im Tierschutzgesetz als Amputation.

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